Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN  

1. Die Kündigung des Vertrages muss in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen. Mitglieder richten die Kündigung per E-Mail an member@superfit.club oder per Post an die Adresse: EAST BANK CLUB the fitness factory GmbH, Postfach 410108, 12111 Berlin.  

2. Die ordentliche  Kündigung ist nach  den jeweiligen, im Vertrag näher geregelten Fristen  und Bestimmungen  möglich. SuperFit bevollmächtigt  die  Leitung  sowie  die  stellvertretende  Leitung  der  Mitgliederverwaltung  als  auch  die  Bereichsleitung  zur Kündigung von Verträgen.  

3. Eine  außerordentliche  Kündigung  durch  das  Mitglied  ist  nach  den  gesetzlichen  Bestimmungen  möglich.  Der  Nachweis  des Kündigungsgrundes obliegt dem Kündigenden.  

4. SuperFit kann den Vertrag aus wichtigem Grunde insbesondere dann fristlos kündigen, wenn sich das Mitglied mit der Zahlung eines  Beitrags,  der  zwei  Monatsbeiträgen  entspricht  oder  diese  übersteigt,  in  Verzug  befindet.  Weiterhin  ist  eine  Kündigung durch  SuperFit  möglich,  sofern  Verstöße  gegen  die  Hausordnung  durch  ein  Mitglied  zu  verzeichnen  sind.  Der  Nachweis  des Kündigungsgrundes obliegt dem Kündigenden.  

5. Darüber  hinaus  besteht  das  Recht  der  Parteien  zur  fristlosen,  außerordentlichen  Kündigung  bei  Vorliegen  anderer  gesetzlich anerkannter, wichtiger Gründe. Etwaige Schadensersatzansprüche richten sich nach dem Gesetz.  

6. Das  Mitglied  ist  verpflichtet,  Änderungen  seiner  persönlichen  Daten  (insbesondere  Name,  Anschrift  und  E-Mail)  unverzüglich bekannt zu geben. SuperFit ist berechtigt, über die E-Mail-Adresse Newsletter zu versenden, ein schriftlicher Widerruf bzw. per E-Mail ist jederzeit möglich.  

7. Die  monatlichen  Mitgliedsbeiträge  werden  jeweils  im  Voraus  am  Monatsersten  für  den  jeweiligen  Kalendermonat  fällig.  Der Mitgliedsbeitrag wird spätestens zum 5. Werktag eines Monats per SEPA-Lastschriftverfahren durch SuperFit eingezogen. Das Mitglied ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, ist der dadurch entstandene Schaden / die Kosten (Rücklastschriftgebühren) vom Mitglied zu tragen.  

8. Zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag (außer bei der ExpressFit-Mitgliedschaft) wird alle sechs Monate eine Servicepauschale in Höhe von 19,90 € fällig. Diese Pauschale dient ausschließlich der Finanzierung ergänzender digitaler Leistungen, die nicht Bestandteil des regulären Mitgliedsbeitrags sind: u.a. Teilnahme an On-Demand-Kursen, digitale Community-Funktionen, Ernährungspläne. Die Nutzung dieser Angebote ist freiwillig. Die Pauschale wird unabhängig von der Nutzung erhoben, da die Inhalte dauerhaft bereitgestellt und gepflegt werden. Eine Änderung der Leistungsbestandteile ist zulässig, sofern gleichwertige Inhalte angeboten werden. Über Änderungen informieren wir rechtzeitig schriftlich.  

9. SuperFit  ist  zur  Schadensminimierung  (Verhinderung  von  Rücklastschriftgebühren)  darüber  hinaus  berechtigt,  den  SEPA-Lastschrifteinzug nach einmaliger erfolgloser Lastschrift zu beenden und hiervon erst wieder Gebrauch zu machen, wenn das bei SuperFit zum Mitglied geführte Beitragskonto keinen weiteren Zahlungsrückstand aufweist.  

10. Befindet sich das Mitglied mit den Beitragszahlungen in Verzug, so ist SuperFit berechtigt, alle weiteren Zahlungen, sofern nicht weiter bestimmt, in folgender Reihenfolge zu verrechnen:  ausstehende  Beiträge, Mahnkosten, Rücklastschriftkosten,  aktuelle Beiträge, Nebenkosten, Rechtsverfolgungskosten, Bearbeitungsgebühren, Verzugszinsen, Schadensersatzansprüche.  

11.  Das Mitglied erhält nur mittels der Member-Card/ des Armbands Zutritt zu den Studios. Diese sind nicht auf Dritte übertragbar. Jeder Verlust der Karte/ des Armbands ist sofort zu melden. Die Gebühr für eine Neuausstellung der Member-Card beträgt 20,00 €/  für  das  Armband  24,00 €,  wenn  das  Mitglied  die  Umstände,  die  zum  Ersatz  der  Member-Card/  des  Armbands  führen,  zu vertreten hat  und SuperFit  nicht  zur Ausstellung eines  Ersatzes verpflichtet ist. Überlässt das Mitglied die Member-Card/ das Armband  Dritten,  ist  es  zur  Zahlung  eines  pauschalisierten  Schadensersatzes  je  Verstoß  von  200,00 € verpflichtet. SuperFit bleibt die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Entsteht SuperFit durch unbefugte Nutzung der Studios ein Schaden, so haftet das Mitglied, so weit es den Missbrauch der Member-Card/ des Armbands schuldhaft ermöglichte. Das Mitglied stellt SuperFit gegenüber Dritten wegen hieraus resultierender Schadensersatzansprüche frei.    

12. Das  Personal  von  SuperFit  ist  berechtigt,  dem  Mitglied  während  dessen  Aufenthalts  im  Studio  Weisungen  zu  erteilen,  soweit dieses zur Durchsetzung der Hausordnung notwendig ist. In der Zeit von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr erfolgt eine Betreuung durch Trainer.  

13.  Alle Mitgliedsdaten werden von SuperFit in Wort/ Bild auch elektronisch erhoben, verarbeitet und gespeichert, soweit es zur Vertragsdurchführung notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit SuperFit gesetzlich verpflichtet oder es zur Geltendmachung  sich  aus dem Vertragsverhältnis ergebener berechtigter Ansprüche/Beweisführung notwendig ist. Gerät das Mitglied  mit  der  Beitragszahlung  in  Verzug,  können  die  personenbezogenen  Daten  unter  Berücksichtigung  der  gesetzlichen Bestimmungen (§ 28a BDSG) auch an ein Inkassounternehmen übermittelt werden. Das Mitglied stimmt dieser Regelung zu.  

14.  SuperFit ist berechtigt, den gesamten Trainingsbetrieb aus Sicherheitsgründen per Videokameras zu überwachen. Dabei werden die Bestimmungen der Datenschutzgesetze beachtet. Das Mitglied erklärt sich hiermit einverstanden.  

15.  Änderungen  der  Umsatzsteuer  werden  auf  den  Mitgliedsbeitrag  umgelegt.  Preiserhöhungen,  die  aus  gesetzlichen  Gründen (Steuerpflicht) resultieren, werden dem Kunden vier Wochen im Voraus schriftlich bekanntgegeben.  

16.  SuperFit haftet nicht für Schäden des Mitglieds bei Nutzung der Studios (z.B. bei Verlust/ Beschädigung mitgebrachter Kleidung/ Sachen). Ausgenommen hiervon ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer fahrlässigen bzw. grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von SuperFit, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SuperFit beruhen.  

17.  Auf der Trainingsfläche/ im Kursraum darf eine eigene Sportflasche genutzt werden. Die Nutzung von Glasflaschen ist auf der Trainingsfläche/ im Kursraum verboten.  

18. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und haben keine Gültigkeit. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und einer Unterzeichnung.  

19. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so tritt an deren Stelle die gesetzliche Regelung, die der Bestimmung am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.  

20. Der Verwender ist berechtigt, diese AGB zu ändern, solange nach Vertragsabschluss unvorhersehbare Änderungen eingetreten sind,  welche  geeignet  sind, das  Verhältnis  zwischen  Leistung  und  Gegenleistung  erheblich  zu  stören,  und  das  Mitglied  dem zustimmt. Dabei gilt die Zustimmung als erteilt, wenn SuperFit die vorgeschlagene Änderung der AGB spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in Textform mitgeteilt hat und das Mitglied dem nicht innerhalb von 6 Wochen danach in Textform widersprochen hat. Das Mitglied wird in der Änderungsmitteilung auf die jeweiligen Änderungen und durch  besonderen,  hervorgehobenen  Hinweis  auf  die  Genehmigungswirkung  eines  unterlassenen  rechtzeitigen  Widerspruchs hingewiesen.  

21.  Alle  Mitglieder  verpflichten  sich,  respektvoll  miteinander  umzugehen  und  ein  sicheres  und  angenehmes  Trainingsumfeld  zu fördern. Insbesondere ist auf das Wohlergehen und die Sicherheit anderer Mitglieder Rücksicht zu nehmen. Verhaltensweisen, die andere gefährden oder den Trainingsbetrieb stören, sind zu unterlassen. Hierzu zählt auch das Mitführen von Gegenständen, die  das  Potenzial  haben,  andere  zu  verletzten.  Insbesondere  ist  das  Mitführen  von  Waffen  und  gefährlichen  Gegenständen jeglicher  Art,  insbesondere  Messern,  in  unseren  Studios  verboten.  Diese  Regelung  gilt  ausnahmslos  für  alle  Mitglieder  und Besucher. Im Falle eines Verstoßes behalten wir uns vor, den Mitgliedsvertrag fristlos zu kündigen.

Hast Du noch weitere Fragen, die wir besprechen sollten?