ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Die Kündigung des Vertrages muss in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen. Mitglieder richten die Kündigung per E-Mail an member@superfit.club oder per Post an die Adresse: EAST BANK CLUB the fitness factory GmbH, Postfach 410108, 12111 Berlin.
  2. Die ordentliche Kündigung ist nach den jeweiligen im Vertrag näher geregelten Fristen und Bestimmungen möglich. SuperFit bevollmächtigt die Leitung sowie die stellvertretende Leitung der Mitgliederverwaltung als auch die Bereichsleitung zur Kündigungen von Verträgen.
  3. Eine außerordentliche Kündigung durch das Mitglied ist nach den gesetzlichen Bestimmungen möglich. Der Nachweis des Kündigungsgrundes obliegt dem Kündigenden.
  4. SuperFit kann den Vertrag aus wichtigem Grunde insbesondere dann fristlos kündigen, wenn sich das Mitglied mit der Zahlung eines Beitrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht oder diese übersteigt, in Verzug befindet. Weiterhin ist eine Kündigung durch SuperFit möglich, sofern Verstöße gegen die Hausordnung durch ein Mitglied zu verzeichnen sind. Der Nachweis des Kündigungsgrundes obliegt dem Kündigenden.
  5. Darüber hinaus besteht das Recht der Parteien zur fristlosen, außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen anderer gesetzlich anerkannter, wichtiger Gründe. Etwaige Schadensersatzansprüche richten sich nach dem Gesetz.
  6. Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen Daten (insbesondere Name, Anschrift und E-Mail) unverzüglich bekannt zu geben. SuperFit ist berechtigt, über die E-Mail-Adresse Newsletter zu versenden, ein schriftlicher Widerruf bzw. per E-Mail ist jederzeit möglich.
  7. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig. Der Mitgliedsbeitrag wird spätestens zum 5. Werktag eines Monats per SEPA-Lastschriftverfahren durch SuperFit eingezogen. Das Mitglied ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, ist der dadurch entstandene Schaden / die Kosten (Rücklastschriftgebühren) vom Mitglied zu tragen. SuperFit ist zur Schadensminimierung (Verhinderung von Rücklastschriftgebühren) darüber hinaus berechtigt, den SEPA-Lastschrifteinzug nach einmaliger erfolgloser Lastschrift zu beenden und hiervon erst wieder Gebrauch zu machen, wenn das bei SuperFit zum Mitglied geführte Beitragskonto keinen weiteren Zahlungsrückstand aufweist.
  8. Befindet sich das Mitglied mit den Beitragszahlungen in Verzug, so ist SuperFit berechtigt, alle weiteren Zahlungen, sofern nicht weiter bestimmt, in folgender Reihenfolge zu verrechnen: ausstehende Beiträge, Mahnkosten, Rücklastschriftkosten, aktuelle Beiträge, Nebenkosten, Rechtsverfolgungskosten, Bearbeitungsgebühren, Verzugszinsen, Schadensersatzansprüche.
  9. Das Mitglied erhält nur mittels der Member-Card/ des Armbands Zutritt zu den Studios. Diese sind nicht auf Dritte übertragbar. Jeder Verlust der Karte/ des Armbands ist sofort zu melden. Die Gebühr für eine Neuausstellung der Member-Card beträgt 19,00 €/ für das Armband 24,00 €, wenn das Mitglied die Umstände, die zum Ersatz der Member-Card/ des Armbands führen zu vertreten hat und SuperFit nicht zur Ausstellung eines Ersatzes verpflichtet ist. Überlässt das Mitglied die Member-Card/ das Armband Dritten, ist es zur Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzes je Verstoß von 200,00 € verpflichtet. SuperFit bleibt die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Entsteht SuperFit durch unbefugte Nutzung der Studios ein Schaden, so haftet das Mitglied soweit es den Missbrauch der Member-Card/ des Armbands schuldhaft ermöglichte. Das Mitglied stellt SuperFit gegenüber Dritten wegen hieraus resultierender Schadensersatzansprüche frei.
  10. Das Personal von SuperFit ist berechtigt, dem Mitglied während dessen Aufenthalts im Studio Weisungen zu erteilen, soweit dieses zur Durchsetzung der Hausordnung notwendig ist. In der Zeit von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr erfolgt eine Betreuung durch Trainer.
  11. Alle Mitgliedsdaten werden von SuperFit in Wort/ Bild auch elektronisch erhoben, verarbeitet und gespeichert, soweit es zur Vertragsdurchführung notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit SuperFit gesetzlich verpflichtet oder es zur Geltendmachung sich aus dem Vertragsverhältnis ergebener berechtigter Ansprüche/Beweisführung notwendig ist. Gerät das Mitglied mit der Beitragszahlung in Verzug, können die personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 28a BDSG) auch an ein Inkassounternehmen übermittelt werden. Das Mitglied stimmt dieser Regelung zu.
  12. SuperFit ist berechtigt, den gesamten Trainingsbetrieb aus Sicherheitsgründen per Videokameras zu überwachen. Dabei werden die Bestimmungen der Datenschutzgesetze beachtet. Das Mitglied erklärt sich hiermit einverstanden.
  13. Änderungen der Umsatzsteuer werden auf den Mitgliedsbeitrag umgelegt. Preiserhöhungen, die aus gesetzlichen Gründen (Steuerpflicht) resultieren, werden dem Kunden vier Wochen im Voraus schriftlich bekanntgegeben.