ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. SuperFit kann den Vertrag aus wichtigem Grunde insbesondere dann fristlos kündigen, wenn sich das Mitglied mit
der Zahlung eines Beitrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht oder diese übersteigt, in Verzug befindet.

Weiterhin ist eine Kündigung durch SuperFit möglich, sofern Verstöße gegen die Hausordnung durch ein Mitglied
zu verzeichnen sind. Der Nachweis des Kündigungsgrundes obliegt der kündigenden Person.

2. Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen der persönlichen Daten (insbesondere Name, Anschrift und E-Mail)
unverzüglich bekannt zu geben.

3. Das Mitglied erhält nur mittels der Member-Card/des Armbands Zutritt zu den Studios. Diese sind nicht auf Dritte
übertragbar. Jeder Verlust der Karte/des Armbands ist sofort zu melden. Die Gebühr für eine Neuausstellung der
Member-Card beträgt 20,00 €/ für das Armband 24,00 €, wenn das Mitglied die Umstände, die zum Ersatz der
Member-Card/des Armbands führen zu vertreten hat und SuperFit nicht zur Ausstellung eines Ersatzes
verpflichtet ist. Überlässt das Mitglied die Member-Card/das Armband Dritten, ist es zur Zahlung eines
pauschalisierten Schadensersatzes je Verstoß von 200,00 € verpflichtet. SuperFit bleibt die Geltendmachung
eines darüber hinaus gehenden Schadens vorbehalten.

Dem Mitglied ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger
als die Pauschale ist. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist, schuldet das
Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Entsteht SuperFit durch unbefugte Nutzung der Studios ein
Schaden, so haftet das Mitglied soweit es den Missbrauch der Member-Card/des Armbands schuldhaft
ermöglichte. Das Mitglied stellt SuperFit gegenüber Dritten wegen hieraus resultierender
Schadensersatzansprüche frei.

4. Das Personal von SuperFit ist berechtigt, dem Mitglied während dessen Aufenthalts im Studio Weisungen zu
erteilen, soweit dieses zur Durchsetzung der Hausordnung notwendig ist. In der Zeit von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Wochentags und 9:00 Uhr bis 21:00 Uhr am Wochenende erfolgt eine Betreuung durch Trainer.

5. Auf der Trainingsfläche/im Kursraum darf eine eigene Sportflasche genutzt werden. Die Nutzung von
Glasflaschen ist auf der Trainingsfläche/im Kursraum verboten.

6. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und haben keine Gültigkeit.

7. Info gem. § 36 VSBG: Das Studio ist weder verpflichtet noch dazu bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.